Hinweisgeberschutzsystem der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf
Der gesetzlichen Hinweisgeberschutz dient dazu, dass gesetzlich definierte Verstöße wirksam aufgedeckt und unterbunden werden können.
Verstoß melden
Sie haben ein Ereignis beobachtet, das Sie melden möchten? Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihren Hinweis vertraulich und anonym zu übermitteln. Bearbeitet wird Ihr Hinweis allein von der beauftragten Person für Compliance und das Hinweisgeberschutzsystem, die Sie unter folgendem Link finden.
Sie können alle Verstöße melden, die von Organen, Beamten oder Angestellten unserer Hochschule im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit begangen wurden.
Verstöße können alle diejenigen sein, die in § 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes aufgeführt sind.
Wir verpflichten uns, Hinweisgeber zu schützen. Wir dulden keinen Druck auf Hinweisgeber oder deren Diskriminierung. Im Gegenzug gilt für die betroffene Person die Unschuldsvermutung, solange sie nicht wegen eines Verstoßes verurteilt worden ist.
Bitte beachten Sie: anonyme Hinweise können NUR über das Hinweisgebersystem gegeben werden.
Nicht anonyme Hinweise können ebenfalls über das Hinweisgebersystem, aber auch weiterhin unmittelbar (persönlich, telefonisch oder per Mail) an die zuständige Abteilung bzw. den jeweiligen Beauftragten der Hochschule geben. Beispiele:
- Personalrat (Mitarbeiteranliegen/-fragen/-konflikte)
- Datenschutzbeauftragter (Datenschutzthemen)
- Informationssicherheitsbeauftragter (IT-Sicherheitsthemen)
- Gleichstellungsbeauftrage (Gleichberechtigungs-/Gleichstellungsthemen)
- Nachhaltigkeits- und Umweltmanagement (Umweltthemen)
- Schwerbehindertenvertretung
- Arbeitssicherheitsbeauftragter
- Weitere Beauftragte der Hochschulleitung finden Sie hier
Jedem Hinweis wird nachgegangen.
Externe Meldestellen
Neben der internen Meldung besteht auch die Möglichkeit einer externen Meldung. Hinweise dazu finden Sie in den Nutzungshinweisen. Bitte beachten Sie, dass die interne Meldestelle regelmäßig den Verfall besser aufklären und zielgenauer Folgemaßnahmen treffen können.
Mündliche Meldungen
Wir bieten zwar keine unmittelbare Möglichkeit für mündlicher Meldungen an. Sie können jedoch den Hinweis in Form einer Audiodatei im Rahmen der Meldung abgeben oder um eine persönliche Zusammenkunft bitten.
Persönliche Zusammenkunft
Im Rahmen der Meldung können Sie alternativ zur digitalen Meldung um eine Zusammenkunft bitten.
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